Am Budget soll es nicht scheitern

Es gibt immer eine Lösung für alles

Sie kennen die Situation. Wir kümmern uns um die Förderung, allen voran über die Krankenkassen. Passt dieser Weg nicht, kennen wir die anderen.

Förderpotenzial prüfen Wir finden den Förderweg
Hauptweg

Von der Krankenkasse gefördert

Wir prüfen, ob und wie sich Ihre Maßnahme fördern lässt. Geht es, setzen wir es gemeinsam um. Geht es nicht, zeigen wir Ihnen die weiteren Förder- und Finanzierungswege.

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Zielgruppen

Für wen die Förderung passt

Sie spüren den Druck

Ob Stress, Belastung oder Konflikt. Sie wissen, dass eine Weiterbildung hilft. Schildern Sie uns Ihr Anliegen, den Rest klären wir.

Sie führen ein Team

Als Hochschule, Unternehmen oder Führungskraft erkennen Sie den Handlungsbedarf. Wir entwickeln die Maßnahme und prüfen den Förderweg.

Sie fördern Prävention

Als Krankenkasse oder Partner wollen Sie Wirksames finanzieren. Wir bringen belegten Bedarf und ein fertiges Konzept mit.

Ablauf

So funktioniert's

1. Anliegen erfassen

Ein kurzes Formular hält Ihr Anliegen fest. Das ist die Grundlage jeder Förderung.

2. Förderweg prüfen

Wir klären die passende Krankenkasse über Ihre Einrichtung und sprechen sie an.

3. Maßnahme umsetzen

Passt alles, gestalten wir die Maßnahme förderfähig und setzen sie mit Ihnen um.

Aus der Praxis

So haben wir es bereits umgesetzt

Ob einzelne Person, Team oder ganze Einrichtung, der Weg ist derselbe. Erprobt haben wir ihn bereits in der Reihe „Erfolgreich durchs Studium” an der TH Rosenheim, finanziert über eine gesetzliche Krankenkasse. Aus einem erkannten Anliegen wurde eine wirksame, geförderte Maßnahme. Genau so gehen wir ihn mit Ihnen.

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Wege zur Förderung

Förderpfade

Es gibt mehrere Wege, Ihre Weiterbildung zu finanzieren. Unser Hauptweg führt über die Krankenkassen. Wo dieser nicht greift, kennen wir die Alternativen.

§ 20a SGB V

Lebenswelten (§ 20a SGB V): Für Einrichtungen wie Hochschule, Schule oder Kita. Die Einrichtung trägt die Maßnahme, finanziert über die Krankenkasse.

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§ 20b SGB V

Betriebliche Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V): Für Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden gesund und leistungsfähig halten wollen.

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§ 20 SGB V

Individualprävention (§ 20 SGB V): Für einzelne Personen. Geförderte Kurse zu Stress, Resilienz und mentaler Stärke über die Krankenkasse.

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Weitere Förderwege

Steuerliche Absetzbarkeit, Bildungsgutschein, INQA-Coaching für KMU und private Finanzierung.

Mehr dazu in den FAQ
Kostenlos und unverbindlich

Sagen Sie uns, worum es geht.

Ein kurzes Formular genügt. Sie schildern Ihre Situation, wir prüfen den Förderweg und melden uns mit dem nächsten Schritt.

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Ihre Anfrage

Nutzen Sie dazu unser Beratungsgespräch. Dort erfassen wir Ihr Anliegen und prüfen den passenden Förderweg. Alternativ per E-Mail an kontakt@miranda-institute.de.

FAQ

Häufige Fragen zu weiteren Förder- und Finanzierungswegen

Neben den Krankenkassen gibt es weitere Wege, Ihre Weiterbildung zu finanzieren. Manche begleiten wir, andere zeigen wir Ihnen offen.

Das Beste

Clever kombinieren

Für Unternehmen

Die Wege lassen sich verbinden. Sie nutzen für ein Programm eine Förderung, etwa INQA oder die Prävention der Krankenkassen für Einrichtungen und Betriebe (§ 20a und § 20b SGB V), strecken den Eigenanteil über eine Finanzierung und setzen diesen Eigenanteil samt Kreditzinsen als Betriebsausgabe ab. So schonen Sie Ihre Liquidität und senken die tatsächliche Belastung spürbar.

Wichtig: Der bereits über einen steuerfreien Zuschuss gedeckte Teil ist nicht zusätzlich absetzbar. Den optimalen Mix stimmen wir mit Ihnen und Ihrem Steuerberater ab.

Für Soloselbstständige

Auch als Solo-Selbstständige verbinden Sie die Wege. Über KOMPASS sichern Sie sich bis zu 90 Prozent Zuschuss, den Eigenanteil strecken Sie über eine Finanzierung und setzen ihn samt Kreditzinsen als Betriebsausgabe ab. So bleibt Ihre Liquidität geschont und die tatsächliche Belastung sinkt deutlich.

Wichtig: Der durch den Zuschuss gedeckte Teil ist nicht zusätzlich absetzbar. Den optimalen Mix stimmen wir mit Ihnen und Ihrem Steuerberater ab.

Für Privatpersonen

Auch privat lassen sich die Wege verbinden. Eine Förderung, etwa die Individualprävention Ihrer Krankenkasse (§ 20 SGB V) oder ein Bildungsgutschein, deckt einen Teil. Ist Ihre Weiterbildung beruflich veranlasst, setzen Sie die selbst getragenen Kosten als Werbungskosten ab, einschließlich der Zinsen einer Finanzierung. Über die Steuererstattung fließt so ein Teil der Kosten zurück. Was bereits ein steuerfreier Zuschuss abdeckt, zählt dabei nicht doppelt. Wir zeigen Ihnen die passende Kombination, die rechnerische Feinabstimmung übernimmt Ihr Steuerberater.

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Rechtliches

Quellen und Rechtsgrundlage

Steuerliche Grundlagen (Einkommensteuergesetz)

Förderung der Prävention (SGB V)

Berufliche Weiterbildung (SGB III)

  • § 81 SGB III: Förderung der beruflichen Weiterbildung (Bildungsgutschein)
  • § 45 SGB III: Aktivierung und berufliche Eingliederung (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)

Förderprogramme

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (o. J.) INQA-Coaching. Initiative Neue Qualität der Arbeit. Verfügbar unter: inqa.de (Zugriff am 25. Mai 2026).
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (o. J.) KOMPASS: Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige. Europäischer Sozialfonds Plus. Verfügbar unter: esf.de (Zugriff am 25. Mai 2026).

Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuerberatung.

Hinweis: Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, hängt vom Einzelfall und den Voraussetzungen des jeweiligen Programms ab. Selbstverständlich können Sie jede Maßnahme auch direkt beauftragen. Diese Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Förderpartner.

Stand: Mai 2026.

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